Hard- und Softwarenutzung


Erklärung zur HW und SW-Nutzung

Hard- und Softwarenutzung im ATIW

Während meiner Anwesenheit im ATIW verpflichte ich mich, die urheberrechtlichen Vorschriften zur Nutzung von Software zu beachten. Ich werde Programme und Dokumentationen nur zum Unterrichtsgebrauch nutzen, nicht vervielfältigen und in keiner Form an Dritte weitergeben. Bei der Nutzung fremder Inhalte beachte ich die Regeln des Urheberschutzes.

Dies gilt auch für die häusliche Nutzung, wenn ein Lizenzgeber dies zur ausschließlichen Nutzung für Unterrichtsvorbereitungen zulässt. In diesem Fall sind alle entsprechenden Installationen am Ende der ATIW-Zeit zu deinstallieren und Datenträger zu vernichten.

Ich verpflichte mich, auf den ATIW-Geräten keine Software einzurichten, keine eigenen Datenträger an den Geräten zu benutzen, sofern Ausnahmen nicht durch Lehrer/innen geregelt sind.

Bei Verstoß gelten die gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Haftungsübernahme für Vertragsstrafen und Schadensersatzleistungen, die das ATIW dann zu leisten hat.